Im Jahr 2002 trat das so genannte Altersvermögensgesetz in Kraft, das seinerzeit vom damaligen Minister für Arbeit und Soziales, Herrn Walter Riester, eingebracht wurde.
Um den Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht weiter anheben zu müssen, und somit gleichzeitig die Lohnnebenkosten steigen zu lassen (eine Gefahr für die Arbeitsplätze, die dadurch immer teurer werden), hat sich die Bundesregierung erstmals entschieden, dem Bürger zum Aufbau/Ergänzung seiner Altersvorsorgung festgeschriebene Zuschüße zu zahlen.
Die Privatrente mit Garantie, im Volksmund bald "Riester-Rente" genannt, war geboren.
Da nun aber der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht wie erforderlich angepasst werden konnte, folgte daraus gleichzeitig eine Kürzung der Rentenansprüche für den Versicherten. Im Durchschnitt liegt diese Kürzung bei 10% im Vergleich zur Anwartschaft vor Inkrafttreten des Gesetzes.
Vereinfacht gesprochen: die Riester-Rente erlaubt es dem Bürger die neu entstandene Rentenkürzung mit Hilfe staatlicher Förderung aufzufangen, oft auszugleichen und manchmal sogar mehr als auszugleichen. Noch anders ausgedrückt: für denjenigen, der seine Altersvorsorge ernst nimmt, ist die Riester-Rente (und die Rürup-Rente - siehe dazu entsprechenden Post) keine Alternative, sondern ein Muss!!
Liebe Leserin, lieber Leser, sollten Sie also in irgendwelcher Form (Lebens- oder Rentenversicherung, Fondssparplan,usw...) bisher bereist Vorsorge getroffen haben, dann lassen Sie sich nicht einreden, diese zu Gunsten eines geförderteten Riester-Renten-Vertrages zu kündigen. Sie brauchen beide!!
Nun zurück zur Eingangs gestellten Frage: Wie funktioniert Riestern?
Der Bürger zahlt 4% seines sozialversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres in einen nach Riester-Kriterien zertifizierten Vertrages ein. Im Ansatz kann das sozialversicherungspflichtige Einkommen dem Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers gleichgesetzt werden. Der so ermittelte Betrag ist der so genannte Bruttobeitrag (max. 2.100,- € im Jahr), von dem dann noch die festgesetzten Zuschüße abgezogen werden. Es bleibt der Nettobeitrag, also der Beitrag, der tatsächlich vom Versicherungsnehmer aufgebracht werden sollte. Spezialfall: Ist der Sparer verheiratet und ist der Partner nicht berufstätig oder selbständig, so erhält dieser Partner ebenfalls eine Zulage in einem eigenen Vertrag, ohne dass er dafür eigene Beiträge zahlen muss (So genannte mittelbare Zulagenfähigkeit!)
Folgende Zulagen fließen in den Vertrag ein:
- Grundzulage: 154,- € pro Jahr
- Kinderzulage: 185,- € pro Jahr und Kind (sofern für das Kind Kindergeld gezahlt wird!) Für Kinder, die nach dem 01.01.2008 geboren wurden, wurde diese Zulage sogar auf 300,- Euro angehoben.
Diese Zulagen fließen direkt in die gewählte Anlageform.
Mit der Steuererklärung wird darüber hinaus automatisch vom Finanzamt geprüft, ob der Bruttobeitrag zu einer Steuerersparnis führt, die höher ist, als die Summe aller erhaltener Zulagen. Ist dies der Fall, so wird dem Sparer die Differenz ausgezahlt. Wäre die Steuerersparnis niedriger, so erfolgt keine Rückbelastung: die Zulagen werden in jedem Fall in den Vertrag überwiesen!
Während der Ansparphase fallen keine Steuern an. Die später ausgezahlte Rente unterliegt dann der Versteuerung (nachgelagerte Besteuerung)
Hier zwei Beispiele (Die Berechnung wurden wie üblich mit dem Dr.-Kriebel-Beratungsrechner erstellt):
1. Eine Familie mit zwei Kindern (geb. in 2008 und 2009), die Frau ist nicht berufstätig; das Familieneinkommen liegt mit 30.000,- € im Jahr im Bundesdurchschnitt. Der Bruttobetrag liegt demnach bei 30.000 € * 4% = 1.200,- € im Jahr.
Mit 292,- € Eigenanteil kommen für diese Familie 1.200,- € in die Verträge an. Dies entspricht einer anfänglichen Zuschußquote von 411 % (für einen gesparten Euro legt der Staat 4,11 € dazu!!!!)
2. Ein Lediger mit 60.000,- € Bruttojahreseinkommen. Hier liegt die Bruttosparrate bei 60.000,- € *4% = 2.400,- €, jedoch max. 2.100,- €. Bei ihm kommen aber noch hohe Steuerspareffekte hinzu.
Weitere Beispiele finden Sie hier.
Informationen zum förderungsberechtigten Personenkreis erhalten Sie hier. Berechnen Sie doch gleich selbst, wie hoch Ihre persönlichen Zulagen und Ihr eigener Sparanteil ausfallen würden.
Seit 2008 wurde die Produktpalette um die so genannte Wohnriester (Eigenheimrentengesetz) erweitert. Das Prinzip in Kürze: die Zulagen fließen in einen Bausparvertrag (Spar- und/oder Darlehensphase) oder in ein Baufinanzierungsdarlehen, statt wie bisher in eine Rentenversicherung oder Fondssparplan. Da hier - wie beim herkömmlichen Riestern - keine Rente gebildet wird, die versteuert werden kann, werden Tilgungsleistungen und für den Wohnungserwerb entnommene Beträge auf einem fiktiven Konto "angelegt", mit 2% bis zum Rentenbeginn verzinst und dann versteuert.
Dieses Modell hat allerdings aufgrund seiner Zweckgebundenheit auch seine Haken und Ösen. Wie immer gilt: zunächst die genaue Bedarfsermittlung, und dann die "Diagnose", sprich: welches Modell ist für wen geeignet?
Wohnriester in der Presse:
Wohn-Riester: Sparmodell mit Tücken
Das Geschenk, das keiner will
Wohn-Riester droht zum Flop zu werden
Wohn-Riester ist erste Wahl
Immobilien - Für wen sich Wohn-Riester lohnt.