Und was ist die Rürup-Rente?

Der fachliche Begriff für die Rürup-Rente ist "Basisrente". Sie wurde nach dem Finanzexperten Bert Rürup genannt und dient der Sicherung der Nachhaltigkeit der gesetzlichen Sozialsysteme. Die Basisrente ist eine weitere vom Staat durch Steuervergünstigungen geförderte Form der privaten Altersvorsorge.

Sie wurde im Rahmen des Alterseinkünftegesetz eingeführt, dass zum 01.01.2005 in Kraft getreten ist. Im Rahmen dieses Gesetzes wurde die Besteuerung von Rentenbezüge und die Freistellung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung und eben zur Basisrente geregelt. Von den Bürgern seinerzeit eher bemerkt wurde der Wegfall der Steuerfreiheit von Kapitalauszahlungen aus privaten Lebens- und Rentenversicherungen, der durch massive Werbung der Branche in die Medien getragen wurde.
Wie funktioniert die Basisrente? Für wen ist sie gedacht? Hier finden Sie die Antworten...

Man spricht von drei Schichten der Altersvorsorge, die sich in ihrer Förderung der Sparbeträge und in der Besteuerung der Leistungszahlungen unterscheiden.

Die Schicht 1 beinhaltet die Beiträge zur und Leistungen aus der Gesetzlichen Rentenversicherung, sowie Beiträge zu und Leistungen aus Berufsversorgungswerken und Basisrente. Deren Behandlung ist Inhalt dieses Posts.

Zur Schicht 2 gehören die Riester-Rente (siehe entsprechender Post) und die betriebliche Altersvorsorge (bAV - siehe entsprechender Post). Vorweggenommen: hier sind die Beiträge bis zu bestimmten Grenzen steuerfrei bzw. gefördert und die späteren Leistungen unterliegen komplett der Besteuerung

Zur Schicht 3 gehören alle anderen Formen der privaten Altersvorsorge (Lebens- und Rentenversicherungen, Fondssparpläne, usw),die in der Ansparphase keinerlei Förderung unterliegen. Die Besteuerung der im Alter daraus bezogenen Leistungen sind individuell geregelt.

Zurück zur Schicht 1, die uns hier beschäftigen soll.

Betrachten wir zunächst die Leistungsphase, die einfacher nachvollziehbar ist. Kurz gesagt: Das Jahr des Renteneintrittsalter und des Leistungsbezuges ist entscheidend (so genannte Rentenkohorten). Tritt der Versicherte im Jahr 2010 in Rente, so liegt der zu versteuernde Anteil seiner Rentenbezüge aus der Deutschen Rentenversicherung und/oder seiner Basisrente bei 62% (62er Rentenkohorte). Bezieht er also beispielsweise eine Rente von insgesamt 1.000,- € monatlich (12.000,- € jährlich), so unterliegen davon 620,- € (7.440,- € jährlich) der Steuer. Ob darauf nun tatsächlich eine Steuerzahlung anfällt, hängt von den Gesamteinkommensverhältnissen des Versicherten ab. Wäre unser Versicherter in oben genannten Beispiel ledig und erhielte er nur diese Rente, so bliebe er nach heutigem Steuerrecht steuerfrei.

Dieser zu versteuernde Anteil steigt jährlich an, bis er für Rentenjahrgänge von 2040 und später auf 100% steigt. (100er Rentenkohorte). In unserem Beispiel unterlägen die gesamten 12.000,-€ der Steuer.

Nun zur Ansparphase:

Das Alterseinkünftegesetz erlaubt es Ledigen bis zu 20.000,- € (Verheirateten: bis zu 40.000,- €) in die Schicht 1 zu investieren; Beiträge zu berufständigen Versorgungswerken und zur gesetzlichen Rentenversicherung werden hier vermindernd angerechnet. Bei Angestellten wird zudem der steuerfrei geleistete Arbeitgeberzuschuß berücksichtigt.

Vom tatsächlich geleisteten Betrag wird ein Teil im Jahr der Zahlung direkt steuermindernd angesetzt. Die Höhe des steuermindernden Beitragsanteils hängt vom Jahr der Zahlung ab und steigt von Jahr zu Jahr. In 2009 werden 68% berücksichtigt; in 2010 sind es 70% und so steigt der Anteil weiter, bis er im Jahr 2025 voll (zu 100%) berücksichtigt wird.
Somit erlaubt es die Rüruprente dem Versicherten seine Altersvorsorge mit teils hoher steuerlicher Förderung zu ergänzen. Sie ist ideal für Selbständige und Freiberufler (die ja nicht riestern können!), ist aber auch für Arbeitnehmer interessant. Der Vorteil der Sonderzahlungen ermöglicht es sogar ausserordentlich "Einkommenspitzen" aus der Progression zu nehmen. Eine typische Vorgehensweise ist der Abschluss einer steuerfinanzierten Rürup-Rente, für die die Beiträge über die Jahre so berechnet sind, dass die Summe der Einzahlungen und der Steuerrückflüße ausgeglichen sind (Rente zum Nulltarif - siehe Beispiel weiter unten).

Nun soll es natürlich nicht so sein, dass die Steuervorteile aus der Ansparphase später in der Leistungsphase wieder ans Finanzamt fließen müssen. Das wäre ja nur ein Tausch gewesen... Seriöse Anbieter werden Ihnen berechnen können, ob sich für Sie eine Basisrente tatsächlich lohnt. Natürlich kann dies nur näherungsweise gemacht werden, da das Ergenis sehr stark vom Steuersatz im Alter und von den dann gültigen Steuergesetzen abhängt. Ist ersteres noch sehr gut einzuschätzen, so kann man doch für zweiteres nur bedingt eine Aussage treffen. Da diese "Planungsunsicherheit" für jede Form der Altersvorsorge zutrifft, soll dieser eventuelle Fehler hier erlaubt sein.

Schauen wir uns nun die oben geschilderten Betrachtungen am Beispiel eines 35-jährigen, ledigen Angestellten mit 30.000,- Euro Jahreseinkommen an, der seine Rürup-Rente voll steuerfinanziert gestalten möchte. Dies geht aus der unten aufgeführten Grafik klar hervor (die roten Flächen über und unter der Null-Linie sind "deckungsgleich"



Schauen wir uns die Tabelle (hier nur ein Auszug der Jahre 2010 bis 2025) noch etwas näher an. Von den 972,- € (12 * 81,- €), die in den Vertrag fließen, werden 461,- € (227,- € + 234,- €) durch Steuerrückflüsse bestritten. Die Förderquote ermittelt sich im Verhältnis von Steuererstattung und Nettobelastung (461/511 = 90,3%). Ab dem Jahr 2025 ist die Erstattung höher als der Jahresbeitrag.

Im Übrigen: für Ledige beginnt der Effekt bereits ab einem Jahreseinkommen von 22.000,- € (Steuerfinanzierter Betrag: 42,- € monatlich). Bei einem Ehepaar mit einem Kind, Mutter nicht berufstätig fängt die Förderung bereits bei einem Einkommen von 25.000,- € an (steuerfinanzierter Beitrag allerdings nur 17,- € monatlich!)