Schalten Sie für Ihre Vorsorge den Turbo ein...

Es wurde bereits erwähnt. Neben der Riester-Rente kann im Rahmen der Schicht 2 der Altersvorsorgewege noch die betriebliche Altersvorsorge (bAV) genutzt werden.

Das Prinzip ist ganz einfach: der Arbeitgeber sagt dem Arbeitnehmer eine Altersversorgung in bestimmter Art zu. Die Verpflichtung, die ihm durch die Zusage gegenüber seinem Arbeitnehmer entsteht, wälst er auf ein Versicherungsunternehmen ab, bei dem er einen Versorgungsvertrag abschließt. Der Arbeitnehmer ist die versicherte Person. Als vierte Instanz ist dann da noch der Staat, der mit speziellen Förderungen hilft.



Entweder werden die Beiträge zur Gänze vom Arbeitgeber gezahlt - quasi on Top zum Gehalt, oder aber - in den meisten Fällen - werden auf Wunsch des Arbeitnehmers Gehaltsteile umgewandelt (Gehaltsumwandlung). Diese Beiträge sind bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze steuer- und sozialversicherungsfrei. Dies war im Jahr 2009 ein Betrag von max. 216,- € monatlich. (2010: voraussichtlich 220,- €). In der Leistungsphase sind die aus der betrieblichen Altersvorsorge resultierenden Renten dann voll zu versteuern. Für gesetzlich Krankenversicherte kommen dann noch im bestimmten Maße Krankenversicherungsbeiträge dazu (für die ersten 10 Jahre der Leistungsphase)

Durch die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge werden durch die betriebliche Altersvorsorge hohe Hebeleffekte erzielt. Das bedeutet: über den Arbeitgeber fließen hohe Beiträge in den Vertrag, die aber den Arbeitnehmer netto wesentlich weniger kosten (Nettoverzicht), wie wir aus den unten aufgeführten Beispielen unschwer erkennen können:

Unserem Arbeitnehmer (35 Jahre, ledig, 30.000,- €, 40 € VL, davon 26,- € vom AG) wurden 3 Vorschläge gemacht (alle Berechnungen mit dem Dr.-Kriebel-Beratungsrechner)

Vorschlag 1 (linke Spalte): er investiert nur seine VL in Höhe von 40,- €; in seinen Vertrag fließen aber 85,06 € monatlich.

Vorschlag 2 (mittlere Spalte): er investiert zusätzlich 30,81 € (Nettovrzicht) und in seinen Vertrag fließen jetzt bereits 150,- € monatlich

Vorschlag 3 (rechte Spalte): Um den vollen, für 2009 gültigen Betrag von 216,- € monatlich auszuschöpfen, muss unser Arbeitnehmer lediglich zusätzlich 62,36 € investieren.

Seit 2002 besteht für den Arbeitnehmer sogar ein gesetzlicher Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge.

Trotzdem herrscht bei den Arbeitgeber, vor allen Dingen bei den Arbeitnehmern, immer nich große Unsicherheiten mit diesem Altersvorsorgebaustein. Experten sagen ihm jedoch in Zukunft großen Zuwachs voraus.

Für den Arbeitgeber bieten die klassischen Durchführungswege der Direktversicherung und der Pensionskasse nicht nur hohe Einfachheit in der Handhabung und der Verwaltung, sondern auch noch eine ganze Reihe weiterer Vorteile.

Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:

Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge (bAV)?

Was ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV)?

Welches sind die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) für den Arbeitnehmer?

Welches sind die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) für den Arbeitgeber?

Wie kann ich die betriebliche Altersvorsorge (bAV) in Anspruch nehmen?

Was passiert bei Insolvenz des Arbeitgebers?

Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?

Verschenken Sie also ab sofort kein Geld mehr, sondern wandeln Sie es gewinnbringend für Ihre Altersvorsorge um. Nicht selten gibt der Arbeitgeber sogar die Sozialversicherungsersparnisse, die er durch die Gehaltsumwandlung seines Arbeitnehmers erzielt (in Teilen) an ihn weiter... es lohnt sich noch mehr!!!

Vielleicht denken Sie bei der nächsten Gehaltsverhandlung daran. Warum nicht die Gehaltserhöhung in die betriebliche Altersvorsorge investieren? Denn eins ist dabei sicher: es arbeitet mehr Geld für Sie, als würden Sie es sich nach Steuer- und Sozialabgabenbelastung auszahlen lassen..

Und was ist die Rürup-Rente?

Der fachliche Begriff für die Rürup-Rente ist "Basisrente". Sie wurde nach dem Finanzexperten Bert Rürup genannt und dient der Sicherung der Nachhaltigkeit der gesetzlichen Sozialsysteme. Die Basisrente ist eine weitere vom Staat durch Steuervergünstigungen geförderte Form der privaten Altersvorsorge.

Sie wurde im Rahmen des Alterseinkünftegesetz eingeführt, dass zum 01.01.2005 in Kraft getreten ist. Im Rahmen dieses Gesetzes wurde die Besteuerung von Rentenbezüge und die Freistellung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung und eben zur Basisrente geregelt. Von den Bürgern seinerzeit eher bemerkt wurde der Wegfall der Steuerfreiheit von Kapitalauszahlungen aus privaten Lebens- und Rentenversicherungen, der durch massive Werbung der Branche in die Medien getragen wurde.
Wie funktioniert die Basisrente? Für wen ist sie gedacht? Hier finden Sie die Antworten...

Wie funktioniert die Riester-Rente?

Im Jahr 2002 trat das so genannte Altersvermögensgesetz in Kraft, das seinerzeit vom damaligen Minister für Arbeit und Soziales, Herrn Walter Riester, eingebracht wurde.

Um den Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht weiter anheben zu müssen, und somit gleichzeitig die Lohnnebenkosten steigen zu lassen (eine Gefahr für die Arbeitsplätze, die dadurch immer teurer werden), hat sich die Bundesregierung erstmals entschieden, dem Bürger zum Aufbau/Ergänzung seiner Altersvorsorgung festgeschriebene Zuschüße zu zahlen.

Die Privatrente mit Garantie, im Volksmund bald "Riester-Rente" genannt, war geboren.

Bedarfsermittlung

Würden Sie, liebe Leserin, lieber Leser, auf Anhieb sagen können, wie hoch Ihr Vermögensbedarf für Ihre Altersvorsorge nach Maß ist?

Meine Erfahrung der letzten 17 Jahre zeigt, dass die Menschen dies meist unterschätzen... Man hat doch seinen Lebensversicherung, die mit 65 Jahren 30.000,-Euro auszahlt! Und das sollte doch neben der gesetzlichen Rente ausreichen!!! Ich weiß, dass diese Aussage sicherlich etwas salop formuliert ist, dennoch liegt sie nicht weit von der Wahrheit. Viele "verstehen" auch ihre Renteninformation nicht so, wie sie gemeint ist und interpretieren die dort veröffentlichten Zahlen falsch (siehe dazu den Post: "Wie lese ich meine Renteninformation?" in diesem Blog).

Ich möchte Ihnen, liebe Leserin, lieber Leser, in diesem Beitrag ein Gefühl für den nötigen Umfang der Altersvorsorge geben.

Lesen Sie Ihre Bfa-Information richtig?!

Seit 2001 wird jedem Arbeitnehmer jährlich eine Information zum Stand seines Rentenkontos bei der Deutschen Rentenvesicherung zugeschickt (ehemals BfA -Bundesversicherunsganstallt für Angestellte bzw. LVA - Landesversicherungsanstallt). Dies wurde seinerzeit vom damaligen Arbeitsminister Walter Riester gesetzlich festgschrieben.

Der Zweck dieser Information ist zum einen, dem Bürger einen Überblick über die Aktualität seiner eingepflegten Einkommensdaten zu verschaffen (so genannte Kontenklärung). Sollten Ihnen, liebe Leserin, lieber Leser, dabei ein fehlerhafter Eintrag oder gar ganze Beschäftigungszeiten fehlen, so empfehle ich Ihnen, sich unverzüglich um dessen Klärung zu bemühen. Stellen Sie sich vor, Sie müssten in 20 bis 30 Jahren Nachweise herbeiführen, vielleicht auch noch bei einer Ihrer ehemaligen Firmen, die es schon lange nicht mehr gibt!!!

Sie können natürlich auch jederzeit selbst eine Renteninformation beantragen. Dazu reicht es, Ihre Versicherungsnummer zur Hand zu haben.

In diesem Text möchte ich jedoch Ihre Aufmerksamkeit auf die Interpretierung der veröffentlichten Zahlen lenken. Viele lehnen sich nämlich beim Anblick Ihrer Rentenwerte gelassen zurück... Aber schauen Sie selbst...