Schalten Sie für Ihre Vorsorge den Turbo ein...

Es wurde bereits erwähnt. Neben der Riester-Rente kann im Rahmen der Schicht 2 der Altersvorsorgewege noch die betriebliche Altersvorsorge (bAV) genutzt werden.

Das Prinzip ist ganz einfach: der Arbeitgeber sagt dem Arbeitnehmer eine Altersversorgung in bestimmter Art zu. Die Verpflichtung, die ihm durch die Zusage gegenüber seinem Arbeitnehmer entsteht, wälst er auf ein Versicherungsunternehmen ab, bei dem er einen Versorgungsvertrag abschließt. Der Arbeitnehmer ist die versicherte Person. Als vierte Instanz ist dann da noch der Staat, der mit speziellen Förderungen hilft.



Entweder werden die Beiträge zur Gänze vom Arbeitgeber gezahlt - quasi on Top zum Gehalt, oder aber - in den meisten Fällen - werden auf Wunsch des Arbeitnehmers Gehaltsteile umgewandelt (Gehaltsumwandlung). Diese Beiträge sind bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze steuer- und sozialversicherungsfrei. Dies war im Jahr 2009 ein Betrag von max. 216,- € monatlich. (2010: voraussichtlich 220,- €). In der Leistungsphase sind die aus der betrieblichen Altersvorsorge resultierenden Renten dann voll zu versteuern. Für gesetzlich Krankenversicherte kommen dann noch im bestimmten Maße Krankenversicherungsbeiträge dazu (für die ersten 10 Jahre der Leistungsphase)

Durch die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge werden durch die betriebliche Altersvorsorge hohe Hebeleffekte erzielt. Das bedeutet: über den Arbeitgeber fließen hohe Beiträge in den Vertrag, die aber den Arbeitnehmer netto wesentlich weniger kosten (Nettoverzicht), wie wir aus den unten aufgeführten Beispielen unschwer erkennen können:

Unserem Arbeitnehmer (35 Jahre, ledig, 30.000,- €, 40 € VL, davon 26,- € vom AG) wurden 3 Vorschläge gemacht (alle Berechnungen mit dem Dr.-Kriebel-Beratungsrechner)

Vorschlag 1 (linke Spalte): er investiert nur seine VL in Höhe von 40,- €; in seinen Vertrag fließen aber 85,06 € monatlich.

Vorschlag 2 (mittlere Spalte): er investiert zusätzlich 30,81 € (Nettovrzicht) und in seinen Vertrag fließen jetzt bereits 150,- € monatlich

Vorschlag 3 (rechte Spalte): Um den vollen, für 2009 gültigen Betrag von 216,- € monatlich auszuschöpfen, muss unser Arbeitnehmer lediglich zusätzlich 62,36 € investieren.

Seit 2002 besteht für den Arbeitnehmer sogar ein gesetzlicher Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge.

Trotzdem herrscht bei den Arbeitgeber, vor allen Dingen bei den Arbeitnehmern, immer nich große Unsicherheiten mit diesem Altersvorsorgebaustein. Experten sagen ihm jedoch in Zukunft großen Zuwachs voraus.

Für den Arbeitgeber bieten die klassischen Durchführungswege der Direktversicherung und der Pensionskasse nicht nur hohe Einfachheit in der Handhabung und der Verwaltung, sondern auch noch eine ganze Reihe weiterer Vorteile.

Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:

Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge (bAV)?

Was ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV)?

Welches sind die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) für den Arbeitnehmer?

Welches sind die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) für den Arbeitgeber?

Wie kann ich die betriebliche Altersvorsorge (bAV) in Anspruch nehmen?

Was passiert bei Insolvenz des Arbeitgebers?

Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?

Verschenken Sie also ab sofort kein Geld mehr, sondern wandeln Sie es gewinnbringend für Ihre Altersvorsorge um. Nicht selten gibt der Arbeitgeber sogar die Sozialversicherungsersparnisse, die er durch die Gehaltsumwandlung seines Arbeitnehmers erzielt (in Teilen) an ihn weiter... es lohnt sich noch mehr!!!

Vielleicht denken Sie bei der nächsten Gehaltsverhandlung daran. Warum nicht die Gehaltserhöhung in die betriebliche Altersvorsorge investieren? Denn eins ist dabei sicher: es arbeitet mehr Geld für Sie, als würden Sie es sich nach Steuer- und Sozialabgabenbelastung auszahlen lassen..