Studie zur "Riester-Rente" - Eine Mogelpackung?

Es war mal wieder so weit!

Ob bei "Anne Will", in der Bild-Zeitung oder in anderen Verbrauchsmagazinen, jetzt, wo zum Jahresende zahlreiche Riester-Sparer ihre Nachzahlungen für 2011 und/oder ihre Beitragsanpassungen für das Jahr 2012 ausrechnen lassen, werde wieder Studien über Sinn und Unsinn dieser Form der staatlich geförderten Altersvorsorge veröffentlicht.

Bei allem Dafürsprechen von Verbraucherschutz und -Information, so sollten diese doch korrekt recherchiert sein. Im Falle der vom DIW (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung) durchgefürten Studie waren sie es wohl nicht, wie Sie es unter dem folgenden Link nachlesen können. Hier nimmt der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft Stellung dazu.

Was aber herauskommt, wenn man die Sache korrekt durchrechnet, das können Sie in diesem interessanten Artikel nachlesen.

Aus meiner Sicht sind solche Fernsehsendung irreführend, da sie gerade die Sparer verunsichern, die die private Vorsorge am dringensten brauchen, meist aber nicht die Zeit oder die Musse haben, sich umfassend zu informieren und auch mal solche Studien zwischen den Zeilen zu lesen.

Oder soll ich sogar von Verantwortungslosigkeit sprechen?

Jeden Euro, den Sie gespart haben, den haben Sie später mehr in der Tasche, ob er nun auf andere Einkünfte angerechnet wird oder nicht (was übrigens schon immer der Fall war, und nicht nur seit Riester!).

Sie denken nun, warum soll ich sparen, mir diese Zusatzrente anrechnen lassen und die, die nichts taten, werden dann von der Gemeinschaft aufgefangen? Schon einmal darüber nachgedacht, wer denn - bei der bekannten demografischen Entwicklung - die sozialen Kassen füllen soll, damit den "Nicht-Vorsorger" ausreichend überwiesen werden kann?

Übrigens: der Autor müsste 92 Jahre alt werden, damit er aus den für ihn in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlten Beiträge den ersten Zins-Euro erhält!! Statistisch gesehen wird er aber nur 84 Jahre alt werden.... Ich weiß nicht, wie Sie das sehen: aber ich meine,dies wäre ein Tatbestand der Enteignung, der nicht zulässig ist... Was meinen Sie?